Familienrecht

Fachanwältin Petra Vetter bietet qualifizierte Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Kompetentes Vorsorgemanagement hilft dabei den Mandanten, rechtzeitig die Zukunft nach eigenen Wünschen zu gestalten, um damit spätere Konflikte und Auseinandersetzungen zu vermeiden. Neben den Bereichen der Vertragsgestaltung vor und während der Ehe/Partnerschaft nehmen auch die Regelungen im Bereich Alters- und Krankheitsvorsorge eine immer wichtigere Rolle ein. Daher bilden die Ausarbeitung individueller Vermögens- und Gesundheitsvollmachten bereits seit Jahren einen Schwerpunkt in der Kanzlei.

Damit in jeder Phase der Beratung auch die Schnittstellen des familienbezogenen Steuerrechts, des Erb- und Gesellschaftsrechts sowie der Unternehmensnachfolge mit in die Überlegungen einbezogen sind, arbeitet Petra Vetter mit ausgewählten, qualifizierten Steuerberatern und Fachanwälten aus diesen Rechtsbereichen zusammen.

Ist die Auseinandersetzung in der Familie bereits unvermeidbar, nimmt Fachanwältin Petra Vetter selbstverständlich die Rechte ihrer Mandanten in den klassischen Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten wahr. Hierzu zählen Kindschaftssachen (Sorge- und Umgangsregelungen) und Unterhaltsfragen ebenso wie Versorgungs- und Zugewinnausgleichsverfahren sowie Vermögensauseinandersetzungen.

Rechtsanwältin Petra Vetter ist schließlich auch im Betreuungsrecht tätig. Hier erfolgt die Unterstützung von Betroffenen, Betreuern und Bevollmächtigten sowie die Rechtsberatung von Institutionen, die täglich mit Fragen aus diesem Randbereich des Familienrechts befasst sind.