Patientenrechte am Lebensende

Immer mehr Menschen haben die Sorge, als „Opfer der Apparatemedizin” zu enden und mit dem Wunsch, bei schwersten Erkrankungen auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, nicht gehört zu werden.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können dem vorbeugen.

Die Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit eine Person des Vertrauens, der Bevollmächtigte, für den betroffenen Patienten handeln darf.

Die sorgfältig erstellte Patientenverfügung ist nach geltender Rechtslage verbindlich und muss von Ärzten beachtet werden, auch und gerade, wenn der Patient sich nicht mehr selbst zum Behandlungsprozeß äußern kann.

Um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtssicher und einzelfallbezogen erstellen zu können, ist anwaltlicher Rat hilfreich. Rechtsanwältin Petra Vetter bietet bereits langjährig die Möglichkeit, Vorsorgeregelungen und individuelle Patientenverfügungen für spezifische Krankheitsbilder zu erstellen.

Für den Anwender, der derzeit ohne spezifische Erkrankung im Rahmen einer Patientenverfügung seinen Willen zu medizinischen Behandlungsmaßnahmen festlegen will, hat Rechtsanwältin Petra Vetter ein geeignetes Formular sowie einen Ratgeber verfasst.

Trotz der Beachtlichkeit von Patientenverfügungen kommt es in der Praxis immer wieder dazu, dass Ärzte und/oder Pflegeheime den Willen des Patienten ignorieren. In diesen Fällen muss der Wunsch nach der Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen, also das Zulassen des Sterbens, anwaltlich — notfalls mit gerichtlicher Hilfe — durchgesetzt werden.

In diesem, juristisch äußerst komplexen und für alle Beteiligten hoch sensiblen Bereich verfügt Rechtsanwältin Petra Vetter bereits über langjährige praktische Erfahrungen, die sie bundesweit bekannt und zur gefragten Expertin gemacht haben.