
Studium der Rechtswissenschaft, erstes und zweites Staatsexamen in Passau und München.
1996 Zulassung als Rechtsanwältin in München und Repetitorin für Zivil- und Familienrecht.
1999 Gründung der eigenen Kanzlei in Stuttgart.
2007 Ernennung zur Fachanwältin für Medizinrecht.
2009 Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht.
Zahlreiche Fortbildungen in rechtlichen und medizinischen Fachbereichen.
Fortbildung zur Implementierung klinischer Ethikkomitees an Krankenhäusern
Umfangreiche, bundesweite Vortragstätigkeit für diverse Veranstalter
Schulungen und Beratungen für Mitarbeiter von Krankenhäusern und Ethikkomitees, Pflegeheimen und Hospizdiensten.
2005 Veröffentlichung des Buches „Selbstbestimmung am Lebensende” (Richard-Boorberg-Verlag Stuttgart) sowie „Meine Patientenverfügung”
- der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht eV,
- des Deutschen Anwaltvereins und den dort geführten AG'en Medizinrecht und Familienrecht
- der Akademie für Ethik in der Medizin, Göttingen
- der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V., www.dvvb.de
- des Deutschen Juristentages
- der Rechtsanwaltskammer Stuttgart