

Im Medizinrecht liegt ein Schwerpunkt der Kanzlei petravetter im Arzthaftungsrecht. Hierbei geht es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen wegen „ärztlicher Kunstfehler”. Unter diesem Begriff sind ärztliche Behandlungsfehler, insbesondere Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehler sowie mangelnde Aufklärung zu verstehen.
Ob allerdings Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler vorliegen und ob diese auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche rechtfertigen, vermag der betroffene Patient in den seltensten Fällen allein zu beurteilen.
Patienten stehen daher auch oft vor einer erheblichen Hemmschwelle in der Wahrnehmung ihrer Rechte. Zu groß erscheint die Überlegenheit von Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen, zu groß ist die Unsicherheit, was zu tun ist. Wie erhält man die Behandlungsunterlagen und wer begutachtet sie? Muss Klage erhoben werden oder wendet man sich zunächst an eine Schlichtungsstelle? Wer ist etwa bei einem Behandlungsfehler im Krankenhaus der richtige Gegner im Verfahren? Wie sichert man Beweismittel und wann verjähren die Ansprüche?
Der frühzeitige Gang zum Anwalt hilft hier dem Patienten, die richtigen und zielführenden Schritte einzuleiten, Rechte zu sichern und Nachteile zu vermeiden.
Die Fachanwältin für Medizinrecht Petra Vetter arbeitet in arzthaftungsrechtlichen Mandaten überwiegend auf Patientenseite. Präzise Kenntnisse der juristischen Besonderheiten und das Verständnis für medizinische Zusammenhänge ermöglichen eine gezielte Interessenvertretung, die auch vor Gericht mit entsprechendem Nachdruck erfolgt.